RUHE BEWAHREN UND SYMPTOME EINSCHÄTZEN
Nicht jede Krankheit erfordert sofortige Maßnahmen. Bewerten Sie Ihre Symptome: Handelt es sich um eine leichte Erkältung, können Ruhe und Selbstmedikation helfen. Bei schwereren Beschwerden, wie hohem Fieber oder starken Schmerzen, sollten Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
ARBEITGEBER INFORMIEREN
In Deutschland sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Diese Mitteilung muss spätestens am ersten Krankheitstag erfolgen, am besten so früh wie möglich. Informieren Sie dabei auch über die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung.
Quelle: Entgeltfortzahlungsgesetz
KRANKENSCHEIN EINHOLEN
Wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert, müssen Sie spätestens am vierten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) vorlegen. Beachten Sie, dass einige Arbeitgeber strengere Regelungen haben können und die AU-Bescheinigung bereits am ersten Krankheitstag verlangen.
ARZT AUFSUCHEN
Suchen Sie einen Arzt oder ein Krankenhaus in der Nähe auf. Bei Auslandsreisen hilft oft der Kontakt zur deutschen Botschaft oder Ihrem Konsulat, um deutsch- oder englischsprachige Ärzte zu finden. Die Kosten können in vielen Fällen über Ihre Krankenversicherung abgerechnet werden.
Quelle: TK
DOKUMENTATION FÜR DIE KRANKMELDUNG
Lassen Sie sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und senden Sie diese unverzüglich an Ihren Arbeitgeber. Wenn die Bescheinigung per Post übermittelt wird, sollten Sie den Versand dokumentieren, beispielsweise durch Einschreiben.
REISEVERSICHERUNG NUTZEN
Falls Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, nehmen Sie Kontakt auf. Diese kann Sie bei der Organisation von Arztbesuchen, Medikamenten oder im Notfall auch bei einem Rücktransport unterstützen.
HEIMREISE ORGANISIEREN
Falls Ihre Erkrankung eine Heimreise erforderlich macht, klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber und der Reiseversicherung die Details. Achten Sie darauf, dass die Heimreise Ihrer Gesundheit nicht zusätzlich schadet.
PRÄVENTION FÜR ZUKÜNFTIGE REISEN
Um Krankheiten auf Dienstreisen vorzubeugen, sollten Sie ausreichend Schlaf, eine ausgewogene Ernährung und Hygiene in den Vordergrund stellen. Packen Sie auch eine kleine Reiseapotheke mit wichtigen Medikamenten ein.
ARBEITSUNFÄHIGKEIT UND LOHNFORTZAHLUNG
Während einer Krankheit auf Dienstreise gelten die gleichen Regeln wie bei einer Erkrankung am Arbeitsplatz: Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen, sofern die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß gemeldet und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Mit diesen Tipps und rechtlichen Hinweisen sind Sie bestens vorbereitet, um im Krankheitsfall schnell und sicher zu handeln. Bleiben Sie gesund – auch unterwegs!