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Das Unternehmen

in Kürze 

Go to GHOTEL - come to us. GHOTEL hotel & living bietet Ihnen in ganz Deutschland attraktive Hotelzimmer, Apartments und Tagungsräume an. Lassen Sie sich von unserer Serviceorientierung und Freundlichkeit begeistern. Wir erwarten Sie u.a. in Kiel, Hamburg, Hannover, Stuttgart und München.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GHOTEL GmbH

    

1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGRUNDLAGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - nachfolgend „AGB" - sind wesentlicher
Bestandteil für Verträge mit den Hotels und Apartmenthäusern der GHOTEL GmbH,
Graurheindorfer Straße 35-39, 53111 Bonn - nachfolgend „GHOTEL" - über die mietweise
Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung, von Tagungs- und Veranstaltungsräumlichkeiten
sowie sonstiger Räume (Veranstaltungszelte, Vitrinen, Flächen etc.) zur
Durchführung von Veranstaltungen sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen. Sie finden Anwendung gegenüber natürlichen Personen (Verbraucher) und natürlichen
oder juristischen Personen, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) - nachfolgend „ Kunde".
1.2 Sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere im
schriftlichen Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung, nicht davon abgewichen wird, gelten
die in der aktuellen Preisliste der Hotels und Apartmenthäuser genannten Preise. Der
Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen mit ausschließlich
deren Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.
1.3 Der Maßgeblichkeit abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie GHOTEL in Bestätigungsschreiben oder in
sonstiger Weise übermittelt werden.
1.4 Die Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Zimmern zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von GHOTEL,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

2.1 Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung von GHOTEL mit dem Kunden zustande,
falls dieses aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung der Zimmer bzw.
der sonstigen Leistungen. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Buchungsanfrage abweichen, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt,
sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der
Annahme der Leistungen.
2.2 Vertragspartner sind GHOTEL und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet
er GHOTEL gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 GHOTEL ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an GHOTEL zu zahlen.
Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen von GHOTEL an
Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert
sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils
vereinbarten Preise entsprechend; GHOTEL ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der von GHOTEL allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis,
so kann GHOTEL den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%,
anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung über die vier
Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%.
3.4 Die Preise können von GHOTEL ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und GHOTEL dem zustimmt.
3.5 Die vereinbarten Preise sowie im Einzelfall veranlasste Auslagen sind sofort nach Zugang
der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist GHOTEL berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an
denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
GHOTEL bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt hat der Kunde eine Mahngebühr von € 5,00 an GHOTEL zu erstatten. Alle weiteren
Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
3.6 GHOTEL ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. STORNIERUNG DES KUNDEN (ABBESTELLUNG / NICHTINANSPRUCHNAHME DER
LEISTUNGEN)

4.1 Eine Stornierung des Kunden von dem mit GHOTEL geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen.
Eine Aufhebung des mit GHOTEL geschlossenen Vertrags bedarf der schriftlichen
Zustimmung von GHOTEL. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.2 Sofern zwischen GHOTEL und dem Kunden ein Termin zur kostenfreien Stornierung
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von GHOTEL auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber GHOTEL ausübt.
4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat GHOTEL die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4 GHOTEL steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens
80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück
sowie für Veranstaltungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu
zahlen.
4.5 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht
in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. STORNIERUNG GHOTEL

5.1 Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist GHOTEL in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfragen von GHOTEL auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und
der Kunde auf Rückfrage von GHOTEL nicht zur festen Buchung im Rahmen einer von GHOTEL
festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag
ein Vertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte kostenlose Stornierungsfrist
außer Kraft gesetzt wird.
5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3.6 verlangte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist GHOTEL
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 GHOTEL ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise wenn
5.3.1 höhere Gewalt oder andere von GHOTEL nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrags unmöglich machen,
5.3.2 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
5.3.3 der Kunde schuldhaft gegen eine ihm obliegende wesentliche vertragliche Pflicht verstößt
oder seiner Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder sonstigen
Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht nachkommt,
5.3.4 über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird,
ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird oder der Kunde eine
eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,
5.3.5 GHOTEL begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von
GHOTEL in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herr¬schafts- bzw.
Organisationsbereich von GHOTEL zuzurechnen ist,
5.3.6 ein Verstoß gegen Klausel 1.4 vorliegt.
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt von GHOTEL entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
5.5 Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann
GHOTEL unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.
5.6 Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 5.2, 5.3 und 5.5 ein Schadensersatzanspruch
von GHOTEL gegen den Kunden entstehen, so kann GHOTEL den Anspruch pauschalieren.
Klausel 4.4 Satz 2 sowie 4.5 gelten entsprechend.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich
eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder das Zimmer vorausbezahlt wurde,
behält sich GHOTEL das Recht vor, bestellte Zimmer weiterzugeben, ohne dass der Kunde
daraus Ersatzansprüche ableiten kann.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer GHOTEL spätestens um 11.00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Sorgt der Kunde nicht dafür, dass die Zimmer zu diesem Zeitpunkt
zur Verfügung stehen, indem er räumt, kann GHOTEL den vollen Preis für den weiteren Tag
fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche von GHOTEL bleiben durch die Zahlung
des Zimmerpreises unberührt. Muss GHOTEL Gäste wegen der verspäteten Räumung in
einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen,
dass GHOTEL kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstanden ist.

7. HAFTUNG

7.1 GHOTEL haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus
dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn GHOTEL die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GHOTEL beruhen und Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von GHOTEL
beruhen. Einer Pflichtverletzung von GHOTEL steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von GHOTEL auftreten,
wird GHOTEL bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet GHOTEL dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500,
sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800, sofern diese im verschlossenen
Safe aufbewahrt wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach
Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich GHOTEL
Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder
Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Hotel-/Apartmenthausgarage oder auf einem
Hotel-/Apartmenthausparkplatz von GHOTEL, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotel-/Apartmenthausgrundstück von GHOTEL abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet GHOTEL nicht. Eine Überwachungspflicht von
GHOTEL besteht nicht. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige
Schäden sind GHOTEL unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Die Nutzung von Freizeiteinrichtungen der Hotels-/Apartmenthäuser von GHOTEL, wie
z.B. Saunen, Sporträume, erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
7. 5 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des
Kunden nachgesandt. GHOTEL bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie,
sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer
Wert besteht, behält sich GHOTEL nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

8. VERJÄHRUNG

Alle vertraglichen Ansprüche gegen GHOTEL verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in
fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GHOTEL beruhen.

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

9.1 Mündliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung dieser
Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
von GHOTEL. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
9.2 Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von GHOTEL.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen
Verkehr Bonn. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bonn.
9.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und
wirksam ist.

 

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